Flaschen TÜV
Seit 01.01.2005 unterliegt die Prüfung vor Inbetriebnahme, der Betrieb und die wiederkehrende Prüfung von Atem- und Tauchgeräten als überwachungspflichtige Anlage der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Da diese Prüfung nur von amtlichen Stellen gemacht werden darf, ist eine Vorführung beim TÜV unvermeidlich. Die Tauchflaschen unterliegen dabei den folgenden Prüffristen:
Seid beginn 2022 haben wir in unserer Service-Werkstatt eine eigene Prüfanlage für die hydrostatischen Prüfung bei Druckbehälter/Tauchflaschen durchzuführen. Flaschen mit M25x2, 18x1,5 und kleinkonischem Gewinde werden bei uns im Haus geprüft. Dadurch wird der Zeit und Kostenfaktor optimiert. Nachfolgend finden Sie die Abgabe- und Abholtermine für 2024: Bei Abgabe von mehr als 15 Flaschen könne auch individuelle Termine vereinbart werden.
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